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Themen
Datenschutz
Verarbeitung personenbezogene Daten
Standardvertragsklauseln
Inhalt

Hier informieren wir Sie über Standardvertragsklauseln in Bezug auf personenbezogene Daten.

Autor
Redaktion des Datenschutzbeauftragten NRW

Standardvertragsklauseln

Nach der DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der EU verboten, wenn in den sogenannten Drittländern kein angemessenes Datenschutzniveau garantiert ist (Art. 44 bis 49 DSGVO) oder keine gültige Rechtsgrundlage vorliegt.
Die USA zählen unter diesen sogenannten Drittländern.

Der EuGH erklärte am 16.07.2020 das Privacy Shield Abkommen als unwirksam und musste daher anschließend neue Garantien erarbeiten. Die neuen Standardvertragsklauseln, welche die Europäische Kommission veröffentlicht hatte, sind an die DSGVO angepasst. Diese sollen ein angemessenes Datenschutzniveau garantieren und somit einen rechtssicheren Datenaustausch zwischen der EU und der USA ermöglichen.

Seit dem 27.09.2021 ist die Verwendung der alten Standardvertragsklauseln nicht mehr gültig.

Zudem müssen alle bisherigen Verträge, welche sich auf die alten Vertragsklauseln stützen, an die Neuen angepasst werden. Ein Datenaustausch zwischen der EU und der USA kann nun ohne grobes datenschutzrechtliches Bedenken stattfinden.

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