Erhalten Sie einen Überblick über das Privacy Shield Abkommen zwischen der EU und der USA.
Autor
Redaktion des Datenschutzbeauftragten NRW
Privacy Shield
Am 16. Juli 2020 erklärte der Europäische Gerichtshof das Privacy Shield Abkommen zwischen der EU und USA für unwirksam.
Seitdem ist der Datenaustausch zwischen der EU und der USA gestützt auf dieses Abkommen unzulässig. Laut dem EuGH verstoße die Datenübermittlung in die USA auf Rechtsgrundlage des EU-US-Privacy-Shield-Abkommen gegen europäisches Datenschutzrecht. Dies liegt daran, dass Daten aus Europa nicht vor dem Zugriff der US-Geheimdienste geschützt seien.
Zudem hätten europäische Staatsbürger keine Möglichkeit zur Klage und können daher nicht gegen missbräuchliche Verarbeitung personenbezogener Daten angehen. Dieses Urteil betrifft eine Vielzahl von US-Dienten, wie z.B. Facebook, Instagram sowie Google. Damit ein Datenaustausch zwischen USA und EU weiterhin möglich ist, hat der EuGH die Nutzung von Standardvertragsklauseln als Alternative genannt.
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