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Hier informieren wir Sie über die Kommunikation per Fax in Bezug auf Datenschutz.

Autor
Redaktion des Datenschutzbeauftragten NRW

FAX als Kommunikationsweg nicht Datenschutzkonform

Laut dem Hessischen Datenschutzbeauftragten ist das Versenden von besonders schutzwürdigen personenbezogenen Daten als auch personenbezogenen Daten über FAX als Kommunikationsweg verboten.

Demnach ist dieses auch nicht datenschutzkonform. Das Versenden von Endgerät zu Endgerät besteht keine Gefahr und entspricht heutzutage den Datenschutzregeln. Jedoch bei der zweiten Variante, das Versenden über ein Faxgerät, wo der Inhalt als E-Mail umgewandelt wird, ist der Schutz laut DSGVO nicht ausreichend. Dabei besteht bei der Nutzung weiterhin ein hohes Risiko einer Datenschutzpanne. Das Schreiben kann leichtfertig in die Hände von unbefugten Dritten gelangen. Darüber hinaus ist für den Versender auch nicht ersichtlich, wo sich das Gerät befindet und welche Personen Zugriff in die Räumlichkeiten haben.

Zudem bestehen zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund technischer Änderungen in den Telefonnetzen keine Garantien. Des Weiteren bieten auch Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Nutzung dieser Geräte keinen ausreichenden Schutz. Bei der Verarbeitung und Weiterleitung von personenbezogenen Daten lautet die Empfehlung, diese als verschlüsselte E-Mail zu versenden.

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