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Themen
Covid-19
3G am Arbeitsplatz
Datenschutz
Inhalt

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur 3G-Dokumentation am Arbeitsplatz.

Autor
Redaktion des Datenschutzbeauftragten NRW

3G-Nachweise am Arbeitsplatz und deren Dokumentation

Mit Wirkung zum 24.11.2021 gilt bundesweit der § 28 b IfSG, um die erhöhte Anzahl der Coronainfektionen einzudämmen. Demnach dürfen Arbeitgeber und Beschäftigte, die Arbeitsstätte nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. In Hinblick auf die Dokumentation dieser Nachweise und dem Einklang mit dem Datenschutz sind noch viele Fragen offen. Einerseits besteht die Pflicht zur Dokumentation der Nachweise und andererseits der Grundsatz zur Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) und die Transparenz der Verarbeitung gegenüber der Betroffenen (Art. 13 DSGVO).

Bei den 3G-Nachweisen handelt es sich um Gesundheitsdaten und demnach um besonders schutzwürdige personenbezogene Daten.

Diese Daten dokumentiert und verarbeitet nur befugtes Personal, um unbefugten Dritten den Zugriff auf diese Daten bestmöglich zu erschweren und zu verhindern. Die Dokumentation dieser 3G-Nachweise sollten sechs Monate gespeichert werden und nach diesem Zeitraum sollten jegliche Daten gelöscht werden. Weitere Hilfestellungen und Leitfäden zur Dokumentation der Nachweise können Sie auf der Homepage einiger Datenschutzbehörden finden.

Weitere kostenlose Infos zu diesem Gesetz finden Sie hier oder auf unserem Instagram Kanal.

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